Sonntag, 29. August 2010
Beschluss im Stadtrat schränkt Google-Aufnahmen ein
Donnerstag, 22. Juli 2010
ZUM NEUEN VERKEHRSKONZEPT »ALTSTADT/MARIENPLATZ«
VON
GREGOR
SCHUPPE
Ärger und Frust über Blockierer
Voll gespannter Erwartung besuchte ich die Stadtratssitzung, in der es um das neue Verkehrskonzept für die Altstadt ging. Lag den Stadträten mit dem »Konzept 5« doch ein völlig neuer Vorschlag für einen autofreien Marienplatz vor – ein Vorschlag, der zum einen die Schwächen vorangegangener Ideen vermeidet und zum anderen mit einem bestechenden Parkkonzept gepaart ist. Dass das Konzept unter tatkräftiger Mithilfe von Werner Kjaer, eines »Neu-Schongauers«, erstellt wurde, der von allen vorangegangenen Diskussionen und Frustrationen frei ist, macht es für mich noch attraktiver. Hätten doch die ewig gleichen Konfrontationen und die verhärteten Fronten so vermieden werden können. Hoffte ich.
Nach einer eindrucksvollen Präsentation des Konzepts durch Stadtbaumeister Knecht stiegen meine Erwartungen auf positive Reaktionen ... bis der zweite Bürgermeister Paul Huber direkt im Anschluss das Wort ergriff.
Ihn störte vor allem, dass das Konzept „im Geheimen“ ausgearbeitet wurde. Dass Herr Knecht zuvor auf die Sprecher der Fraktionen zugegangen war und das Konzept vorgestellt hatte, verschwieg er. Und so neu ist die Diskussion über eine Fußgängerzone rund um den Marienplatz ja auch nicht. Dass er Herrn Knecht nach dessen engagierter Präsentation als begabten „Verkäufer“ bezeichnete, empfand ich schon fast als beleidigend.
Im Anschluss an Herrn Huber meldete sich Peter Blüml zu Wort. Neben einer generellen Ablehnung des Konzepts (»Lassen wir doch alles, wie es ist«) kritisierte er indirekt auch die Ersteller des Konzepts: „Leute, die neu in Schongau sind, müssen auch zur Kenntnis nehmen, was es früher schon alles gab.“
Spätestens nach diesem Ausspruch wuchs meine Frustration. Offenbart dies doch eine Mentalität, die statt sachlicher Prüfung des Inhalts zunächst eine Überprüfung der Herkunft des Verfassers verlangt. Mein Eindruck: Was von außen kommt, wird von einigen Stadträten sofort abgelehnt. Es könnte ja frischen Wind bringen und die eigene Position alt aussehen lassen. Aber wer, wenn nicht ein von jahrelangen Auseinandersetzungen unbelasteter Mitbürger, kann denn noch neue Ideen zum Dauerthema Marienplatz einbringen? Viele andere ziehen sich bei diesem Thema doch verständlicherweise inzwischen frustriert zurück.
Das ewig gleiche (aber immer noch falsche) Argument von den Parkplätzen vor den Geschäften rund um den Marienplatz durfte natürlich auch nicht fehlen.
Erfreulicherweise wurde es umgehend vom erfahrenen Fußgängerzonen-Planer Klaus Immich entkräftet.
Als schließlich auch noch Herr Motz von der UWV dem Konzept 5 ablehnend gegenübertrat, waren meine Hoffnungen auf einen lebens- und liebenswerten Marienplatz dahin.
Lediglich die Vertreter der ALS und der SPD erhielten mit ihrem engagierten Eintreten für den Vorschlag der Stadtverwaltung mein Vertrauen in den Stadtrat als Vertreter der Interessen der Schongauer.
Das hatten die genannten Vertreter der CSU und der UWV nämlich gründlich erschüttert. Oder ist es im Interesse der Stadt, wenn man ein überzeugendes, detailliert ausgearbeitetes und zudem für die Stadt kostenloses Konzept von vornherein ablehnt? Muss man ein solches Geschenk nicht vielmehr dankbar annehmen?
Ob die schließlich gefundene Lösung, nämlich das vorgestellte Konzept gleichberechtigt mit anderen (aus verkehrstechnischer Sicht schwer durchführbaren und bereits diskutierten) Ideen weiter zu diskutieren, das endgültige Ende der Pläne für einen fußgängerfreundlichen Marienplatz ist, wird sich zeigen.
Ich jedenfalls verließ den Stadtrat zutiefst frustriert. Will ich weiter in einer Stadt leben, in der jahrhundertealtes Ratsherrendenken praktiziert wird und neue Ideen grundsätzlich negativ und bedrohlich gesehen werden?
Donnerstag, 15. Juli 2010
Kontroverse Diskussion im Stadtrat zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt
Konzept 5 bringt mehr Aufenthalts- und Wohnqualität
Stadtbaumeister Ulrich Knecht hat in der Stadtratssitzung am Dienstag Abend viel Mut bewiesen. Zusammen mit der Agenda 21 (unter Federführung von Werner Kjaer), der Umweltinitiative Pfaffenwinkel und unter Mitwirkung des Tourismusvereins hat unser Stadtbaumeister mit nicht unerheblichem Zeitaufwand das städtebaulich orientierte Konzept 5 auf die Beine gestellt. Erfasst ist darin ein Fußgängerbereich vom Marienbrunnen bis zur Lechtorstraße und ein inzwischen mehrfach durchgerechnetes Parkraumkonzept, das Kurzzeitparker bevorzugt, den Parksuchverkehr sowie den so genannten Showverkehr entscheidend verringert.
Knechts einleitende Worte, wir hätten es hier mit einem „vorbelasteten Thema“ zu tun, an dem sich schon viele „die Finger verbrannt haben“, finden gleich bei den ersten beiden Rednern, den Stadträten Huber und Blüml (beide CSU), einen spektakulären Widerhall. Da hilft auch der Hinweis von Bürgermeister Gerbl nichts, dass dies vielleicht „unsere letzte Chance“ sein könnte, nach all den Auseinandersetzungen in der Vergangenheit noch etwas mehr für die Aufenthaltsqualität in der Altstadt zu tun: „Der Mensch, nicht das Auto muss im Vordergrund stehen“, so Gerbl.
Stadtrat und Vize-Bürgermeister Paul Huber (CSU) spricht dagegen engagiert von einer „Missachtung der Bürger“. Dass die Schongauer keine Fußgängerzone wollen, sei doch spätestens seit dem Bürgerentscheid klar. Er bezeichnet das vom Stadtbaumeister und den bereits genannten Gruppierungen ausgearbeitete Konzept als einen im Geheimen ausgetüftelten Plan und lehnt jede Diskussion darüber ab. Peter Blümls Beitrag geht in die gleiche Richtung. Er gebärdet sich jedoch noch stärker als Verkehrsexperte und weiß jetzt schon, dass die vorgelegte Planung nichts bringt außer ein Nadelöhr in der Christophstraße, einen noch größeren Stau am Münztor und einen Mangel an Stellplätzen für die durch dieses „neue Konzept“ vertriebenen Dauerparker außerhalb der Stadt. Im Gegensatz zu Huber könnte er sich allerdings eine halbseitige Sperrung des Marienplatzes vorstellen. Aber noch besser wäre halt, wenn gar nichts verändert würde und alles, die Verkehrsführung usw., so bliebe, wie sie jetzt ist. Michael Motz, Scheff der UWV-Fraktion, moniert vor allem, dass das Konzept zu früh auf den Tisch „geschmissen wird“ und dass bisher keine Einbindung des Arbeitskreises Altstadt/Marienplatz erfolgt ist.
In meiner Stellungnahme im Anschluss versuche ich den scharfen Ton wenigstens teilweise aus der Debatte zu nehmen. Ich weiß nicht, ob mir das gelungen ist. Ich weise einfach auf die positiven Seiten des neuen Konzepts hin, dass noch genügend Zeit bleibt für die von Herrn Knecht vorgesehene breite Bürgerbeteilung im kommenden Halbjahr und dass der jetzige Zustand mit zu viel Durchgangs-, Show- und Parksuchverkehr kein Beitrag zur Belebung und Aufenthaltsqualität einer Altstadt sein kann. „Zudem blockieren die Dauerparker massiv auch die Parkmöglichkeiten“ – so steht's in meinem Manuskript – „für die (hoffentlich) erwünschten Kunden“.
Was seitens der SPD (von Robert Bohrer und Ilona Böse) vorgebracht wird, klingt nach Unterstützung des neuen Konzepts. Man wünscht sich für die kommenden Monate vor allem viel Bürgerbeteiligung. Der Wunsch nach Veränderung, sprich Verbesserung des Status quo, wird nach Auffassung der SPD von einer großen Mehrheit in Schongau getragen.
Viel moderater im Tonfall als ihre Parteifreunde Huber und Blüml hören sich am Schluss der Debatte die CSU-Ratsmitglieder Helmut Schmidbauer („Dieses Thema ist in Schongau ein Glaubenskrieg!“), Kornelia Funke und Hans Hartung an. Sie verweisen zwar auf eine schwierige Sachlage, beteiligen sich aber nicht an der Verteufelung des vorgelegten Konzepts.
Bleibt ein vielleicht nicht ganz befriedigendes Ergebnis:
Nichts wird festgelegt, nichts wird beschlossen. Alle Varianten kommen nochmal auf den Tisch. (Bürgermeister Gerbls Absicht ist klar, er will keine Niederlage für das Konzept des Stadtbaumeisters riskieren.) Und siehe da, jetzt stimmen alle dafür, dass alles offen bleibt und keine Variante von vornherein beerdigt wird. Ein schwacher Silberstreif am Horizont bleibt trotz allem für mich noch erkennbar: Was jetzt vorliegt, ist ein gut durchdachtes Konzept, das umgesetzt werden kann. Wer einzelne Punkte des Konzepts kritisiert, muss auch deutlich sagen, was konkret anders gemacht werden soll. Nachdem jedoch beinahe akribisch und mit ungeheuer viel Sachverstand das „Wenn und Aber“ im Konzept 5 durchgeplant ist, müssen sich die Kritiker ebenso gut vorbereiten, um mögliche Schwachstellen des Konzepts 5 mit konstruktiven, gut durchdachten Verbesserungsvorschlägen in Bezug auf mehr Aufenthaltsqualität und bessere Verkehrsführung aufzudecken. Reine Totschlagargumente wie „dann ist die Altstadt tot, wenn wir das machen“ sind jetzt wohl – nach allem, was gewesen ist – doch nicht mehr ganz so leicht zu vermitteln.Sigi Müller
Samstag, 10. Juli 2010
MOBILFUNK: NEUES zur umstrittenen Doppelabstimmung
1) Seltsame Passage in der Rechtsauskunft des Landratsamtes vom 17. Juni 2010
„Allerdings hatte der Bürgermeister den Antrag der UWV unzulässig umformuliert und hätte ihn so nicht zur Abstimmung stellen dürfen.
Durch die Umformulierung wurde gerade für den Fall der Stimmengleichheit das Ergebnis beeinflusst. Dieser Effekt trat vorliegend, wenn auch ungewollt, wie gesehen ein. Da ein Antrag, so wie vom Bürgermeister formuliert, niemals gestellt wurde, ging der Beschluss darüber ins Leere. Der Beschlussfassung fehlte der zu Grunde liegende Antrag.“
Fakt ist aus unserer Sicht:
Der Bürgermeister kann zu einem Tagesordnungspunkt jederzeit einen eigenen Antrag stellen und darüber abstimmen lassen. Was heißt hier, er hätte ihn nicht umformulieren dürfen. Er hat ja nichts umformuliert, sondern über einen eigenen Antrag abstimmen lassen, der bekanntlich mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde. Hinterher wurde ja dann der Antrag der UWV so behandelt, wie er gestellt war. Hier soll offenbar von der Rechtsaufsicht die Brücke gebaut werden, dass durch eine konstruierte »Unzulässigkeit« die erste Abstimmung nicht zählt.
Dies ist auch die Rechtsauffassung der Gribs (Grüne in den Räten Bayerns).
Peter Gack von Gribs schreibt dazu: „Nach meiner Rechtsauffassung kann und darf der Bürgermeister jederzeit einen eigenen Antrag formulieren und stellen. Man kann sich dann streiten, welches der weitergehende Antrag ist und welcher zuerst zur Abstimmung kommen müsste. Insofern kann ich die Passage der Rechtsaufsicht überhaupt nicht nachvollziehen. Eben höchstens dahingehend, dass der Antrag der UWV ja zuerst gestellt war und auch – da keine Einnahmen für die Stadt – der weitergehende Antrag hätte sein müssen.“
2) Schreiben der Stadt an die Rechtsaufsicht bleibt geheim!
Warum dürfen Stadträte nicht wissen, was die Verwaltung an die Rechtsaufsicht geschrieben hat?
Zum Punkt, dass die Verwaltung die Herausgabe des eigenen Schreiben an die Rechtsaufsicht des Landratsamts vom 10. Juni an die Stadträte verweigert – wir von der ALS haben die Herausgabe beim Bürgermeister Gerbl beantragt – schreibt Peter Gack (Gribs):
„Die Forderung der Herausgabe wird möglicherweise als kleinlich empfunden, aber wenn begründeter Verdacht besteht, dass Bürgemeister und Verwaltung hier einen Sachverhalt gegenüber der Rechtsaufsicht unkorrekt oder unvollständig widergeben, dann ist ein solches Anliegen ja auf alle Fälle gerechtfertigt und es sollte dann eigentlich auch eine Mehrheit dafür geben. Was ist an einem solchen Schreiben schon geheim??? Es sei denn, sie haben was Falsches geschrieben und wollen das verheimlichen. Diesem Vorwurf können sie eigentlich nur damit entgegentreten, wenn sie das Schreiben rausrücken.“
Mittwoch, 30. Juni 2010
Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Doppelabstimmung bezüglich der Mobilfunksendeanlage
Wie erwartet führen die beiden am 18. Mai gefassten Beschlüsse zu keinem neuen Ergebnis. Das heißt, es gilt „nach wie vor der erste Beschluss vom 20.4.2010“, weil dieser durch den Doppelbeschluss nicht wirksam abgeändert wurde.
Noch zwei Punkte, die zur Beurteilung des Sachverhalts wichtig sind:1) Bürgermeister und Verwaltung haben den Brief der Verwaltung vom 10. Juni an die Kommunalaufsicht den Unterlagen an die Ratsmitglieder nicht beigefügt. Unser Wunsch war es, dass der komplette Schriftverkehr zumindest den Fraktionsvorsitzenden zur Beurteilung des Sachverhalts vorgelegt werden sollte. Aber ohne Akteneinsichtsrecht geht halt nichts. Wir wissen also nicht, was die Verwaltung der Kommunalaufsicht mitgeteilt hat. Immerhin wird der Bürgermeisterantrag von Regierungsdirektor Seitz jetzt anders formuliert: „Sind Sie für den Sendemast?“ heißt es da lapidar. So soll also Bürgermeister Gerbl den Antrag der UWV „umformuliert“ haben. Eigenartigerweise steht in der Niederschrift des Stadtrates ein anderer Wortlaut: Demnach hat der Bürgermeister vor der ersten Abstimmung angeblich wörtlich erklärt: „Jeder der will, dass diese Mobilfunkanlage im Bereich des Bauhofes, so wie es eigentlich schon beschlossen war, aufgestellt wird, den bitte ich jetzt um Zustimmung.“ Das Ganze könnte natürlich auf dasselbe hinauslaufen. Abgelehnt ist abgelehnt. Dennoch bestehen hier erhebliche Ungereimtheiten im Wortlaut. Und niemand darf da irgendwas prüfen, es sei denn, der Stadtrat würde sich mehrheitlich dazu durchringen, den Brief der Verwaltung anzufordern.
2) Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hätte die „korrekte Antragstellung“ am 18. Mai wie folgt lauten müssen: „Soll die bestehende Entscheidung geändert werden?“ Dieser Antrag kann aber meines Erachtens immer noch gestellt werden, wahrscheinlich sogar formlos, eventuell beim TOP „Stellungnahme der Kommunalaufsicht & weiteres Vorgehen“ in der nächsten Stadtratssitzung, um dann möglicherweise zu einer anderen Entscheidung zu kommen.
Sigi Müller
(Zum besseren Verständnis können weitere Einzelheiten aus unserem Eintrag vom 14. Juni 2010 - Kategorie "Stadtrat" - entnommen werden.)
Montag, 14. Juni 2010
MOBILFUNK IN SCHONGAU
Die Stadtverwaltung hat am 10. Juni beim Landratsamt die angekündigte rechtsaufsichtliche Prüfung zur umstrittenen doppelten Abstimmung im Stadtrat beantragt
Die UWV-Fraktion hat im Interesse der Kinder des Kindergartens St. Franziskus in Schongau den Antrag gestellt, die geplante Installation einer Mobilfunksendeanlage auf einem Dach des städtischen Bauhofes zu verhindern (siehe dazu auch unseren Eintrag vom 20. Mai hier in der Kategorie »Stadtrat«). Stadtrat Heger meinte in seiner Begründung, dass der Bauhof eine städtische Einrichtung sei und die UWV-Fraktion die Installation einer Mobilfunksendeanlage in unmittelbarer Nähe des Kindergartens als Gesundheitsrisiko für die Kinder ansehe, da es keine eindeutige Expertenmeinung zu den möglichen Belastungen für die Kinder gebe.
Bürgermeister Gerbls Empfehlung, den Antrag der UWV-Fraktion abzulehnen, hat – wie schon berichtet – keine Mehrheit bekommen. Wie jetzt aus der offiziellen Niederschrift hervorgeht, hat der Bürgermeister vor der ersten Abstimmung wörtlich erklärt:
„Jeder der will, dass diese Mobilfunkanlage im Bereich des Bauhofes, so wie es eigentlich schon beschlossen war, aufgestellt wird, den bitte ich jetzt um Zustimmung.“
Zu den beiden gefassten Beschlüssen heißt es in der Niederschrift vom 18. Mai:
Nr.104»Für den Vorschlag von Bürgermeister Gerbl, dass die Mobilfunkanlage im Bereich des Bauhofes, so wie es eigentlich schon beschlossen war, aufgestellt wird, stimmen 10 Stadtratsmitglieder, 10 Stadtratsmitglieder stimmen dagegen.
Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag von Bürgermeister Gerbl abgelehnt.
Anwesend: 20 Für den Beschluss: 10 Gegen den Beschluss: 10
Im Nachgang zu dem Beschluss stellt Herr Bürgermeister Gerbl fest, dass sein Vorschlag abgelehnt wurde.
Bürgermeister Gerbl lässt danach über den Antrag der UWV-Fraktion abstimmen.
Zur Erklärung erläutert davor Herr 2. Bürgermeister Huber, dass nunmehr über den Antrag der UWV-Fraktion abgestimmt werden soll, der zusammengefasst wie folgt lautet: Keine Antenne im Bauhof und wer keine Antenne haben will, muss dies durch Handzeichen zu erkennen geben.
Bürgermeister Gerbl lässt über den Antrag der UWV-Fraktion abstimmen.
Nr. 105
Beschluss: Für den Antrag der UWV-Fraktion stimmen 10 Stadtratsmitglieder, 10 Stadtratsmitglieder stimmen gegen diesen Antrag.
Bürgermeister Gerbl stellt fest, dass damit, bei Anwesenheit von 20 Stadtratsmitgliedern, der Antrag der UWV-Fraktion abgelehnt ist.
Anwesend: 20 Für den Beschluss: 10 Gegen den Beschluss: 10«
Tischvorlage zur Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 15. Juni 2010:
TOP 4
Stadt Schongau:Bericht über die Vorlage der Beschlüsse an die Rechtsaufsichtsbehörde
Nach der »Doppelabstimmung« über den Vorschlag des Bürgermeisters, den Antrag der UWV-Fraktion abzulehnen, und der anschließenden Beschlussfassung über den Antrag der UWV-Fraktion in der Sitzung am 18.05.2010 (vgl. Beschlüsse Nr. 104 und 105), herrschte in der Verwaltung Unklarheit über die vorliegende Rechtslage. Aus diesem Grund wurden die Beschlüsse Nr. 104 und 105 mit Schreiben vom 10.06.2010 von Herrn Bürgermeister Gerbl der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Weilheim-Schongau) zur Überprüfung vorgelegt.
Die Stellungnahme des Landratsamtes liegt der Verwaltung bisher noch nicht vor. Herr Bürgermeister Gerbl bittet den Stadtrat um Kenntnisnahme und lässt mitteilen, dass bis zur rechtsaufsichtlichen Klärung der Angelegenheit mit der Firma Vodafone D2 keine Verträge über die Aufstellung von Mobilfunkantennen im Bauhofgelände abgeschlossen werden.
Schongau, 09.06.2010
Hauptverwaltung
Samstag, 5. Juni 2010
Für mehr Verkehrssicherheit in Schongau
Unser Antrag zur Verkehrssicherheit wird am Dienstag, 8. Juni 2010 im Bau- und Umweltausschuss behandelt.
Beginn der Sitzung: 15:30 Uhr

Da uns die Stadtratsmehrheit in diesem Ausschuss die Mitwirkung verweigert hat, können wir leider nicht über unseren eigenen Antrag abstimmen, werden aber gespannt Diskussion und Abstimmung als Zuhörer verfolgen.
Abstimmende im Bau- und Umweltausschuss:
Bürgermeister Gerbl,
CSU (3 Stimmberechtigte),
SPD (3 Stimmberechtigte),
UWV (2 Stimmberechtigte);
Hier unser Antrag:
Maßnahmen zur Sicherung der Kreuzung Marktoberdorfer/Schönlinder Straße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerbl,
um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer an dieser Kreuzung zu erhöhen, beantragen wir die Durchführung folgender Maßnahmen:
1) Bau einer Verkehrsinsel
2) Absenkung der Bordsteinkante für Radfahrer
Begründung
zu 1)
Die oben genannte Kreuzung ist sehr unübersichtlich und daher für Fußgänger und Radfahrer nur schwer zu überqueren. Wer hier Richtung Altstadt unterwegs ist, muss auf Fahrzeuge aus der Schönlinder Straße, Abbieger aus der Marktoberdorfer Straße und auch noch auf Fahrzeuge achten, die aus dem Forchet in die Schönlinder Straße fahren. Dann gilt es flott die an dieser Stelle 21 Meter breite Schönlinder Straße zu überqueren. Ein durchschnittlicher Fußgänger braucht dazu 15 Sekunden, ein mit 50 km/h den Berg hinauffahrendes Auto legt in dieser Zeit über 200 Meter zurück, ist also beim Losgehen noch gar nicht zu sehen. Und da die Kreuzung sehr breit ist, bremsen auch Abbieger erst kurz vor der Kreuzung ab.
Abhilfe schafft hier nur eine Verkehrsinsel. Platz dafür ist reichlich vorhanden. Der Bereich der weißen Markierung, der von Autos eigentlich nicht überfahren werden dürfte, bietet auch den Radfahrern genug Platz zum Anhalten. In diesem Zusammenhang verweisen wir gerne auf die Verkehrsinsel am Kreisel (Bernbeurer Straße), wo die Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer vorbildlich gelöst ist.
zu 2)
Radfahrer müssen vor der Bordsteinkante ärgerlicherweise nochmal scharf abbremsen, wenn sie Schäden an der Felge oder einen Sturz vermeiden wollen, denn die Kante ist hier zirka 4 cm hoch – doppelt so hoch wie für Radwege maximal empfohlen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Müller & Nina Konstantin
Freitag, 28. Mai 2010
Alles was »Recht« ist! –
Dürfen Stadtratsmitglieder öffentlich darüber reden, wie sie in nichtöffentlicher Sitzung abgestimmt haben?
Ex-Bürgermeister Braun hat es mit seiner damaligen CSU-Mehrheit nicht für nötig gehalten, die Nichtöffentlichkeit von Beschlüssen nach GO Art.52 (3) aufzuheben, „sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind“. Dieser Verstoß gegen die Bayerische Gemeindeordnung musste Anfang der 1990er Jahre aufgrund eines Hinweises seitens der Alternativen Liste nolens volens korrigiert werden.
In der letzten Ratssitzung wollte wohl CSU-Fraktionschef Michael Eberle den Spieß umdrehen und kritisierte, dass ich als ALS-Ratsmitglied mein eigenes Abstimmungsverhalten in der nichtöffentlichen April-Sitzung zum Thema Mobilfunk-Sendeanlage öffentlich bekannt gemacht habe. Dies sei rechtswidrig, so Eberle, der ja als Richter beruflich ständig mit Rechtsfragen zu tun hat.
Unstrittig ist, dass das Abstimmungsverhältnis von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen, also etwa 15 zu 10, nicht bekannt gemacht werden darf. Einem einzelnen Stadtratsmitglied kann aber kein Mensch verbieten, seine Auffassung bzw. Position zu einem Sachverhalt öffentlich zu machen. Wie man selbst abstimmen werde bzw. abgestimmt habe, das zu sagen könne keiner verbieten, so lautet das Fazit in der von uns eingeholten Rechtsauskunft. Wörtlich heißt es: „Wahrscheinlich ist das so selbstverständlich, dass dies gar nicht im Kommentar zur Bayerischen Gemeindeordnung erwähnt wird.“
Sigi Müller
Donnerstag, 20. Mai 2010
Mobilfunksendeanlage im Bereich des Bauhofs
Die UWV (Unabhängige Wählervereinigung Schongau) hat im Stadtrat den Antrag gestellt, "keine Mobilfunksendeanlage im Bereich des Bauhofs zu installieren". Bürgermeister Karl-Heinz Gerbl (SPD) hat die erste Abstimmung über diesen Sachverhalt wie folgt vorgenommen:
"Ich schlage vor, den Antrag der UWV abzulehnen. Wer für meinen Antrag stimmt, die Sendeanlage im Bauhof zu errichten, bitte ich ums Handzeichen." In einem Bericht der Schongauer Nachrichten wird der Wortlaut von Gerbls Antrag etwas anders wiedergegeben: "Wer ist dafür, dass die Anlage in den Bauhof kommt?" Wir von der ALS sind uns aber relativ sicher, dass der Bürgermeister vor der Abstimmung auch von "meinem Antrag" (also dem Antrag des Bürgermeisters!) gesprochen hat.
Das Ergebnis dieser Abstimmung lautete: 10 dafür, 10 dagegen. Damit war der Antrag des Bürgermeisters eigentlich abgelehnt, da er keine Mehrheit erhalten hatte. Daraufhin wurde bemängelt, dass man Anträge doch positiv abstimmen müsse. Der Bürgermeister ließ sich darauf ein und formulierte dann neu: "Wer stimmt für den Antrag der UWV?" Ergebnis 10 dafür, 10 dagegen. Dieses Ergebnis wurde dann für gültig erklärt, der erste Beschluss aber eigenartigerweise nicht aufgehoben.
Nach Auskunft der Stadtverwaltung soll nun die Rechtsaufsicht im Landratsamt über die Rechtmäßigkeit dieses seltsamen "Doppelbeschlusses" entscheiden.
Auch wir haben die Absicht, den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen. Unsere Bitte an den Bürgermeister, uns den genauen Wortlaut seiner Fragestellung zur Abstimmung mitzuteilen, wurde allerdings abgelehnt. Dabei wäre es aus unserer Sicht unproblematisch, den Wortlaut aus der Tonaufzeichnung der Sitzung zu entnehmen. Die Antwort auf unsere weitere Bitte, nämlich das Schreiben der Stadt ans Landratsamt auch den Fraktionsvorsitzenden zukommen zu lassen, steht noch aus.
Wir haben uns jetzt zunächst angeschaut, was in der Geschäftsordnung zum Thema "Abstimmung" zu finden ist. Hier die entsprechenden Auszüge zur vorläufigen Beurteilung des Abstimmungswirrwars:
§ 29 Abstimmung(4)
(...) Der Vorsitzende formuliert die zur Abstimmung anstehende Frage so, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Grundsätzlich wird in der Reihenfolge "Ja" - "Nein" abgestimmt.
(5)
(...) Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt (Art. 51 Abs. 1 GO); wird dadurch ein ausnahmsweise negativ formulierter Antrag abgelehnt, bedeutet dies nicht die Beschlussfassung über das Gegenteil. Kein Mitglied des Stadtrats darf sich der Stimme enthalten (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GO).
(7)
Über einen bereits zur Abstimmung gebrachten Antrag kann in derselben Sitzung die Beratung und Abstimmung nicht nochmals aufgenommen werden, wenn nicht alle Mitglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben, mit der Wiederholung einverstanden sind. In einer späteren Sitzung (...)
Aus der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 20. April 2010
(als Ergänzung unseres Artikels zum Thema "Verrohrung")
Lechvorstadt, Fußwegverbindung entlang des Lederbachs
"In Bauabschnitt 2 wird die vorhandene Verrohrung des Lederbachs umgeleitet und unter die zukünftige Wegverbindung zwischen Lechvorstadt und Lech verlegt. Das anfallende Wasser wird über die Verrohrung einem Feuchtbiotop zugeleitet, dessen Überlauf über ein offenes Gerinne dem Lech zugeführt wird. Der Fußweg wird mit einer kurzen Treppenanlage versehen, die Überquerung des offenen Gerinnes zum Lech erfolgt mit einer kleinen Brücke. Am Lechufer wird ein vorhandenes Betonfundament für die Errichtung einer Aussichtsplatform genutzt." (...)
"Stadtrat Müller kritisiert, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Sitzungsvorlage gegeben hat." (...)
Mittwoch, 5. Mai 2010
Aus dem Artikel im Kreisboten zum Thema "Lederbach"
Im Artikel des Kreisboten vom 5. Mai "Den Lech erlebbar machen – Sanierung des Lederbaches geht nur langsam voran" wird unsere Stellungnahme im Stadtrat (als UWV statt ALS) wie folgt gewürdigt und eingeordnet:
"Schongau. – Mit nur zwei Gegenstimmen von den Stadträten der UWV hat sich das Gremium dem Vorschlag von Stadtbaumeister Ulrich Knecht angeschlossen, der – auch aufgrund der klammen Haushaltskasse – vorerst einen spartanischen Ausbau des Lederbaches vorgeschlagen hat. (...)
„Ich erachte das Projekt als sinnvoll“, meinte Stadtrat Peter Blüml (CSU). Nicht einverstanden zeigte sich Sigi Müller (UWV). „Da kann man nicht von Sanierung sprechen und es sieht grausam aus“, bekräftigte Müller. Stadtrat Michael Eberle (CSU) konterte, dass die Anwohner am Liebsten eine Verrohrung des Rinnsals hätten, dies aber aus Kostengründen – hierzu wäre eine teure statistische Niederschlagsberechnung für den gesamten Faulen Graben nötig –, nicht zu machen sei. „Das können wir uns nicht leisten“, unterstrich Eberle. Stadtrat Sigi Müller allerdings, der zudem wiederholt bedauerte, dass den Stadträten keine Vorlage zur Sichtung des Gesamtprojektes vorgelegt wurde, zeigte sich weiter ablehnend: „Das ist Politik von vor 30 bis 40 Jahren“." von Anton Jungwirth
Freitag, 30. April 2010
Lederbach wird teilweise verrohrt – die betonierte Rinne bleibt
Nachdem die Aufenthaltsqualität in der Schongauer Innenstadt gleich null ist, soll wenigstens in den Außenbereichen für nichtmotorisierte Senioren eine Flaniermöglichkeit geschaffen werden. Und welches Gebiet eignet sich da besser als die Lechvorstadt. Dort gibt es immer wieder Klagen, dass dieser Stadtteil vom pulsierenden Leben in der Kleinstadt Schongau praktisch abgeschnitten ist: kein vertakteter Stadtbusverkehr, so gut wie keine Einkaufsmöglichkeiten, aber immerhin noch die Pizzeria »Da Pina« an der Lechbrücke.
Insgesamt waren es vier Gewerke (Kanal, Vegetation, Stahlbau sowie Überlaufbauwerk am Kuislweiher), die in der letzten Stadtratssitzung mit einer Gesamtsumme von 111.281,50 Euro (bezogen auf die Bauabschnitte 2 und 3) vergeben wurden.
Wir – die Stadtratsfraktion der Alternativen Liste – haben die Ausführung der Bauabschnitte 2 und 3 abgelehnt. Diese Planung (als „städtebauliche Ordnungsmaßnahme“ definiert) erfüllt in keinster Weise unsere Vorstellungen von der Renaturierung eines Bachlaufes.
Der Bauabschnitt 1 ist bereits ausgeführt. Aufgrund des im April gefassten Beschlusses im Stadtrat wird nun das Areal (rund um das von Fritz Holzhey geschaffene Anwesen für Senioren) durch weitere »Sanierungsmaßnahmen« aufgewertet. Eine Fußwegverbindung zum Lech entlang des Lederbachs (der allerdings – ins Rohr verlagert – im Fußwegbereich nicht zu sehen sein wird) ist vorgesehen. Sehr unbefriedigend für uns ist die Planung für den Bauabschnitt 4. Die so genannte betonierte Trapezrinne soll nur notdürftig „saniert“ werden. Dieses knapp 200 Meter lange Teilstück des Lederbachs nördlich des Holzhey-Anwesens führt fast kein Wasser und die vor vielen Jahrzehnten ausgeführte Betonierung ist inzwischen ziemlich marode. Unter der bröckligen Betonschicht – so sagen auch Anwohner – senkt sich das Erdreich, und es ist davon auszugehen, dass die Hohlräume immer größer werden. Man darf also gespannt sein, wie das »Gerinne« nach der »Sanierung« aussehen wird. Die »Trapezrinne« soll ja lediglich „ausgeräumt“ und „ausgebessert“ werden, was im Herbst 2010 – oder später – vorgesehen ist. Eine Renaturierung dieses Teilstücks ist leider (aus Kostengründen!) nicht vorgesehen und die Ausschreibung der Arbeiten noch nicht erfolgt!
Bei der Vergabe der Gewerke an die wirtschaftlich günstigsten Bieter kamen ausschließlich Schongauer Firmen zum Zug. Dass die heimische Wirtschaft von diesen zum Teil fragwürdigen Sanierungsarbeiten (mit Städtebaufördermitteln!) so toll profitiert, kann wenigstens als erfreulich abgehakt werden – und ist gewiss mehr als nur ein Trostpflaster. Nach Angabe der Verwaltung werden die Kosten der gesamten Maßnahme mit allen 4 Bauabschnitten auf etwa 200.000 Euro geschätzt.
Sigi Müller, Stadtratsmitglied
Das in wesentlichen Teilen betonierte Bachbett führt kaum Wasser. Das rechte Bild zeigt die neue künstlich bewässerte Bach-Anlage östlich des Holzhey-Areals. In der städtebaulichen Voruntersuchung »Lechvorstadt mit Bahnhofsareal« heißt es: „Die heutige oberirdische Entwässerung des Kuislweihers erfolgt in einem künstlichen Bachbett“ (...) „Der faule Graben (Lederbach) ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand, eine gestalterische Einbindung fehlt.“
Montag, 26. April 2010
Mobilfunk-Antennen auf Dächern städtischer Gebäude?
Jetzt sind sie wieder auf der Suche nach neuen Standorten: die Firmen Vodafone, E-Plus usw. rüsten ihre Netze auf! Mit Mobilfunkantennen, das hat auch die geschäftstüchtige Stadtratsmehrheit erkannt, lassen sich die dramatisch weggebrochenen Steuereinnahmen wenigstens teilweise ausgleichen. Der städtische Bauhof wäre doch geradezu ideal, war dazu im Bauausschuss zu hören. Natürlich gibt es wieder ein paar unverbesserliche Skeptiker (nicht nur von der ALS!), die aus „Gewissensgründen“ Einnahmen von mehr als 3000 Euro (fast ohne Gegenleistung!) im Jahr ablehnen.
Sigi Müller, Stadtrat
Dienstag, 2. März 2010
Verkehrskonzept im Stadtrat
Zukunftspläne für die Schongauer Altstadt
Probleme durch Dauerparker und Durchgangsverkehr

Im Konzept drei ist eine Überplanung der Einbahnstraßen zur Einschränkung des Durchgangsverkehrs und am Wochenende sogar eine größere „temporäre Fußgängerzone am Marienplatz“ vorgesehen. Der Verkehrsplaner machte allerdings in seinem Statement im Stadtrat deutlich, dass in der Schongauer Altstadt nicht alles auf einmal realisiert werden sollte. Er warb für „eine Politik der kleinen Schritte“, die eher zum gemeinsamen Ziel führen könnte.
SPRUCH DES TAGES:
„Mit den vielen Dauerparkern ist Schongau ein Sonderfall.“
Verkehrsplaner Robert Ulzhöfer zur Ursache der Parkplatznot in der Altstadt
Wieder ein Verkehrskonzept für die Altstadt, rund um den Marienplatz, das im Stadtrat zu heftigen Diskussionen geführt hat.
Es gibt drei Konzepte:Konzept eins entspricht weitgehend dem Status quo, enthält aber auch die Vorgabe des Stadtrats, einen Teil des Marienplatzes verkehrsfrei zu machen. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität lässt sich allerdings mit diesem Konzept kaum erreichen.
Die Konzepte zwei und drei verfolgen einen anderen Ansatz. Aufenthaltsqualität und Verkehrsvermeidung bekommen darin einen höheren Stellenwert.
Problem Dauerparker
Die höchstzulässige Parkzeit in der Innenstadt soll nach Ansicht des von der Stadt beauftragten Verkehrsplaners Robert Ulzhöfer eingeschränkt werden.
Erkenntnis: Ein Drittel aller Stellplätze sind vier bis teilweise über sechs Stunden von Dauerparkern belegt. Der vom Verkehrsplaner ermittelte »Umschlag pro Stellplatz« ist im Vergleich zu anderen Orten sehr gering. Jeder Stellplatz sollte an einem Tag im Durchschnitt von zehn bis elf verschiedenen Autos belegt werden. In der Schongauer Innenstadt sind es gerade mal drei Fahrzeuge, die in der Zeit von 8 bis 18 Uhr denselben Stellplatz belegen können.
Ziel: Dauerparker müssen raus aus der Altstadt. Damit lässt sich ein erhebliches Potenzial für mehr Parkraum schaffen.
Dazu die Vorschläge des Planers: Kostenfreies Parken sollte in der Innenstadt nicht mehr angeboten werden. Die gebührenpflichtige Parkzeit ist auf höchstens zwei Stunden zu begrenzen. Am Marienplatz und in der südlichen Münzstraße, eventuell auch in der Christoph- und Löwenstraße, wäre eine maximale Parkzeit von 1 Stunde durchaus angemessen.
Ausblick: Eine Teilsperrung des Marienplatzes wird in Erwägung gezogen. Auch eine temporäre Fußgängerzone gilt als vorstellbar. Als konkrete Beispiele für eine Sperrung des zentralen Bereichs werden die Städte Marktredwitz in Oberfranken und Monschau in der Eifel genannt.
Problem Durchgangsverkehr bzw. Schleichverkehr
Das Konzept drei enthält gute Ansätze zur Einschränkung des Durchgangsverkehrs (beispielsweise durch Neuregelung der zum Teil schon bestehenden Einbahnstraßen). Bisher hat jedenfalls noch nie jemand so explizit festgestellt, dass es einen nicht unerheblichen Schleichverkehr durch die Innenstadt gibt. Manche Stadträte sind zwar der Meinung, dass die Studie überhaupt nichts Neues gebracht habe. Überraschen muss aber die Erkenntnis, dass es offensichtlich – belegt durch die Verkehrszählung – vor allem zwischen Maxtor und Lechberg einen so genannten Schleichverkehr gibt, um in Richtung Peiting dem oft stockenden Verkehr und den Ampeln zu entgehen. Dazu der von der Stadt beauftragte Verkehrsplaner Robert Ulzhöfer: „Wir haben festgestellt, dass mehr als 1200 Kraftfahrzeuge innerhalb von fünf Minuten durch ein Tor in die Altstadt reinfahren und durch ein anderes wieder rausfahren.“
Im Zusammenhang mit dem Durchgangsverkehr erwähnt Verkehrsplaner Ulzhöfer ein weiteres Problem, den so genannten Showverkehr. Ulzhöfer wörtlich: „Bis zu zwölf Mal fahren da junge Männer in ihren aufgemotzten Kisten mit lauter Musik um den Marienplatz und durch die Altstadt.“
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Dienstag, 2. Februar 2010
Neues aus dem Stadtrat
Schongauer Stadthaushalt ist ein Armutszeugnis
Einnahmen aus der Gewerbesteuer so niedrig wie seit 40 Jahren nicht mehr!
Man muss schon bis ins Jahr 1970 zurückblättern, um niedrigere Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu finden. Im Jahr 2009 waren es nämlich nur noch 1,47 Millionen Euro, d. h. wir erreichten somit nur noch knapp 18 Prozent der Einnahmen des Vorjahrs (8,35 Millionen Euro!). Für die Alternative Liste (ALS) Anlass genug, um vor allem die großen Konzerne stärker in die Finanzierung der Stadt einzubinden. Der Antrag der ALS, den Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 auf 380 Prozentpunkte zu erhöhen, stieß bei CSU und UWV allerdings auf schroffe Ablehnung.Fraktionssprecher Michael Eberle (CSU) sprach von einem plumpen Versuch, damit nochmal in die Presse zu kommen.
Dennoch: Mit 8 gegen 12 Stimmen war die Abstimmung so knapp wie noch nie: außer den beiden Antragstellern der Alternativen Liste stimmten diesmal noch 5 Räte der SPD (Robert Bohrer, Barbara Karg, Ilona Böse, Werner Floßmann und Peter Huber) sowie Bürgermeister Karl-Heinz Gerbl für die Erhöhung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Aus Sicht der Alternativen Liste ist der Haushaltsplan 2010 ein Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes. Nach dem Motto: Wer hat, dem wird nichts genommen; wer wenig hat, der wird zur Kasse gebeten. Professor Jarass hat in seinem Vortrag vor einigen Jahren im Schongauer Rathaus die immense Steuerentlastung der Unternehmen äußerst kritisch bewertet. Sein Fazit: „Der Staat bankrottiert sich selbst.“ Demnach wäre es nach Auffassung der ALS dringend erforderlich, zum Wohle der Stadt zu handeln, um die städtischen Finanzen nicht ins Bodenlose absinken zu lassen. Die ALS ist sich vollkommen im Klaren darüber, dass die Hebesatzerhöhung kein Allheilmittel ist, um die katastrophalen Finanzierungslücken zu schließen. Aber die Stadtratsmehrheit aus CSU/UWV ist ja nicht einmal bereit, durch Mehreinnahmen aus den Gewinnen der Unternehmen die Schieflage wenigstens teilweise zu korrigieren.
Sigi Müller für die ALS-Fraktion

